Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder
Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.
Schadenbeispiele:
Endkunde – Ein Möbelhersteller liefert an einen Kunden Möbel im Wert von 20.000 Euro. Kurz darauf meldet der Kunde Insolvenz an, die Rechnung wird nicht mehr bezahlt. Doch auch die Möbel bleiben verschwunden. Der Versicherungsfall ist damit eingetreten und eine Entschädigungsleistung erfolgt durch den Versicherer.